Bénévoles recherchés

Organisateur: Kantonales Sozialamt

Bénévolat:

Gastgebende in Schaffhausen

Das Sozialamt des Kantons Schaffhausen unterstützt die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Fluchtbereich bei privaten Gastgeber/innen.

Description de l'activité

Im Kanton Schaffhausen ist für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (nachfolgend Flüchtlinge genannt) in erster Linie das kantonale Sozialamt verantwortlich. Die Flüchtlinge wohnen in der Regel in Kollektivunterkünften. Diese Unterbringungsform bietet nur beschränkt Möglichkeiten, mit Menschen Kontakte zu knüpfen, die bereits länger hier leben. Dabei wären solche Kontakte äusserst hilfreich, sich in der neuen Heimat einzuleben. Deshalb unterstützt das Sozialamt die Unterbringung von Flüchtlingen in Privathaushalten. Die Gastgeber/innen leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Integration der aufgenommenen Personen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Zusammenleben für alle Beteiligten eine spannende und horizonterweiternde Erfahrung ist. Die Gastgeber/innen sowie die Flüchtlinge werden vom kantonalen Sozialamt begleitet.

Interessierte Hauseigentümer/innen und Mieter/innen im Kanton Schaffhausen melden sich mit ihrem Angebot beim Sozialamt (siehe Kontakt unten). In einem ersten Gespräch mit der Koordinationsstelle erfahren Sie mehr über die Rahmenbedingungen. Gleichzeitig erhält die Koordinatorin Gelegenheit, die potentiellen Gastgeber/innen sowie deren Erwartungen kennen zu lernen. Wenn das Vorhaben für beide Seiten stimmt, folgt ein gemeinsames Treffen mit den Flüchtlingen, die sich für eine Privatplatzierung interessieren. Bei diesem Treffen stellen sich Gastgeber/innen und die Flüchtlinge gegenseitig vor und definieren die Rahmenbedingungen. Nach einer kurzen Bedenkfrist entscheiden sich die beiden Seiten für oder gegen das gemeinsame Wohnen. Das kantonale Sozialamt begleitet alle Beteiligten auf diesem Prozess.

Anforderungen an die Flüchtlinge

• Akzeptanz der Rahmenbedingungen

• Bereitschaft und Offenheit, sich mit den Gastgebern auseinanderzusetzen

Anforderungen an die privaten Gastgeber/innen

• Passender Wohnraum (abschliessbare private Räume, Nutzung von Gemeinschaftsräumen)

• Der Wohnraum sollte mindestens während 6 Monaten verfügbar sein

• Akzeptanz der Rahmenbedingungen

• Bereitschaft und Offenheit, sich mit den Flüchtlingen auseinanderzusetzen und sie zu begleiten

Fréquence d'engagement

  • Anderes

Nous vous offrons

Die Gastfamilie wird vom kantonalen Sozialamt unterstützt bei Fragen und Problemen. Die Gastgeber/innen erhalten als Aufwandsentschädigung einen Mietkostenanteil, mit welchem bspw. der Mehrverbrauch an Strom, Wasser und Heizung gedeckt werden soll. Für eine Einzelperson beträgt der Mietkostenanteil Fr. 250.– und für ein Paar Fr. 400.–.

Nous recherchons des personnes, qui..

einen Flüchtling bei sich zuhause aufnehmen möchten für mehr als 6 Monate. Man sollte Zeit haben sich mit dem Gast zu beschäftigen, denn man ist die erste Ansprechsperson für alltägliche Fragen. Dafür bekommt man einen guten Einblick in das Leben und die Kultur eines anderen Landes.

Type d'activité

  • Begleitung im Alltag
  • Freizeitaktivitäten

Contact

Kantonales Sozialamt
Platz 4
8200 Schaffhausen

052 632 76 85

fabienne.erne@ktsh.ch



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